Neue Mauteinstufung

Ab 2024 kommt die neue Mauteinstufung für schwere Nutzfahrzeuge. Ein Anteil der Gebühren pro gefahrenem Kilometer wird sich aus dem verursachten Co2-Austoß berechnen.

EU Gesetzgebung:

Es werden 5 Emissionsklassen basierend auf dem CO2-Emissionsniveau des Fahrzeugs im Vergleich zum Branchendurchschnitt definiert, einschließlich separater Klassen für emissionsarme Fahrzeuge und für emissionsfreie Fahrzeuge. Die Einstufung des Fahrzeugs in die jeweilige Emissionsklasse erfolgt im Jahr der Zulassung und ist 6 Jahre gültig.

Mautreduzierung für Fahrzeuge mit niedrigeren CO2-Emissionen als der Branchendurchschnitt.

->Bis zu 30 % weniger Maut für CO2 optimierte Fahrzeuge(Mautklassen 2 und 3)

->Bis zu 75 % weniger Maut für emissionsfreie Fahrzeuge(ZEV)

Vorsicht bei Änderungen am Fahrzeug!

Durch Änderungen am Fahrzeug, nach Bestellung, kann sich der CO2-Wert stark verändern!

Beispiele:

Anbauten wie Kipphydraulik; Kompressor; Windabweiser; Kraftstoffbehälter oder die Verwendung von anderen Reifen oder Reifenprofilen!

Der Gesetzgeber vertraut auf wahrheitsgemäße Angaben zur Mauteinstufung.

Es wird eine Kontrolle durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität geben.

Unternehmer (und ggfs. Fahrer) sind hierfür verantwortlich.